Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelleistungen von Hartz IV nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen, bestätigt die GRÜNEN in ihrer Einschätzung.
“Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat, unterlassen. … Insbesondere bleiben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtig, die zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen.“(Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 9. Februar 2010)
„Wir hätten dies nicht besser formulieren können“ so Franz Schart, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Ratsfraktion. Er hoffe nun auf schnelle politische Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben.
„Dieser unhaltbare Zustand, unter dem Hunderttausende Kinder leiden“, so der Stadtverordnete, „gehört so schnell wie möglich abgeschafft.“ Jetzt müssten die bisher nicht armutsfesten Regelsätze für Kinder und Erwachsene angehoben werden. Das sei auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut.
Die GRÜNEN warnen in Richtung Berlin aber schon jetzt davor, die anstehenden Mehrausgaben an die Kommunen weiterzureichen. „Die Regelsätze“, stellt Franz Schart fest, „sind Sache des Bundes. Und das soll auch so bleiben“.