Die GRÜNE-Ratsfraktion in Gelsenkirchen spricht sich gegen eine "Prozessgebühr" bzw. "Rechtsberatungsgebühr" für sozial-schwächere Bürgerinnen und Bürger aus, wie sie bereits am 12. Februar auf Initiative von schwarz-gelben Landesregierungen vom Bundesrat beschlossen wurde.
Um zu erfahren, wie sich eine solche Gesetzesänderung auf die Situation in Gelsenkirchen auswirken würde, wird Franz Schart, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Ratsfraktion in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24. Februar eine entsprechende Anfrage stellen.
Franz Schart: “Der Zugang zur Justiz muss für alle Menschen erschwinglich und gleich sein.“ Das sei ein wesentliches Prinzip unseres Rechtsstaates. Eine Gebühr - im Gespräch seien laut Medien 50 Euro - träfe vor allem auch Hartz IV-Empfängerinnen und Empfänger, die vor dem Sozialgericht klagen wollen. Eine solche Gebühr sei aber nicht im Eckregelsatz des Arbeitslosengeldes 2 vorgesehen.
"Von einer ‚Klagewut’ der Betroffenen kann nicht die Rede sein. Vielmehr ist die hohe Zahl der Klagen auf die Mängel des Gesetzes selbst zurückzuführen, wie sie auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt worden sind. Eine Gebühr würde Menschen davon abhalten, ihr gutes Recht einzufordern. Das darf in einem sozialen und demokratischen Rechtsstaat nicht so sein", erklärt Franz Schart. Ferner sei darauf hinzuweisen, dass etwa zwei Drittel solcher Klagen erfolgreich sind. Daher sollte der Deutsche Bundestag ein solches unsoziales Gesetz nicht beschließen.
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