Die GRÜNEN in Gelsenkirchen kritisieren das Verhandlungsergebnis zwischen Union, FDP und SPD zur Veränderung des Hartz IV Regelsatzes. Barbara Oehmichen, Sprecherin des Kreisverbandes, hält die Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig: „Der schwarz-gelbe Vorschlag hatte Menschen mit verdeckter Armut – also Bedürftige, die keine öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen - nicht heraus gerechnet. Andererseits wurde die Statistik willkürlich um Leistungen gemindert. Die Zustimmung zu einem solch willkürlichen Regelsatz ist nicht zu rechtfertigen und in unseren Augen verfassungswidrig.“
Auch beim Kompromiss zum Mindestlohn seien die GRÜNEN skeptisch, ob die Menschen im Wach- und Schließgewerbe jemals einen solchen erhalten werden und mehr Geld verdienen würden.
Trotz des Ausstiegs aus den Verhandlungen sieht Barbara Oehmichen jedoch auch GRÜNE Erfolge bei den Verhandlungen: „Die Kommunen sind gestärkt worden. Diese werden die Bildungs- und Teilhabepakete organisieren und die Kosten für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung trägt der Bund. Diese finanzielle Entlastung der Kommunen ist, wie man am Gelsenkirchener Haushalt sieht, dringend überfällig und darf nicht gegen eine soziale Politik ausgespielt werden, wie es schwarz-gelb versucht hatte.“
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