23. April 2010

Wenn es schon nicht verhindert werden kann, sollen sie wenigstens zahlen

Da es Hinweise gibt, dass Google Street View auch in der Stadt Gelsenkirchen Filmaufnahmen durchführt, hat die GRÜNE Fraktion für die nächste Sitzung des Haupt-, Finanz, Beteiligungs- und Hauptausschusses (HFBP) einen Antrag gestellt (siehe unten).

Irene Mihalic, stellvertretende GRÜNE Fraktionsvorsitzende: „Aus Datenschutzgründen wäre es uns lieber, wenn wir die Aufnahmen verhindern könnten. Insbesondere, da jetzt zusätzlich bekannt wurde, dass Google wohl bei ihren Aufnahmen die Funknetzkennungen privater Netze scannt und zur Weiterverarbeitung speichert.
Solang die Verhinderung aber nicht möglich ist, soll wenigstens der städtische Haushalt davon profitieren.“

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Antragstext für die HFBP-Sitzung vom 20. Mai 2010

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt folgenden Tagesordnungspunkt:

Sachstandsbericht zu Aufnahmen in der Stadt Gelsenkirchen durch Google Street View und
ggf. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Gelsenkirchen

Die Verwaltung soll berichten, ob die Aufnahmen durch Google beantragt und auch genehmigt wurden. Falls dem so sein sollte, ist darzustellen, ob eine Sondernutzungsgebühr, z.B. nach dem Gebührentarif Nummer 33 erhoben wurde.

Falls dies nicht möglich war, beantragen wir, die Satzung zu ändern. Wir schlagen vor, die Satzungsänderung, die die Stadt Ratingen vorgenommen hat, sinngemäß zu übernehmen.

Somit soll § 2 der Satzung wie folgt ergänzt werden:

Es bedarf der Erlaubnis jeder gewerblichen Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden.

Ebenso soll bei der Gebührentarifübersicht ergänzt werden:

Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen / fotografischen Aufnahmen bzw. Datenerhebung: Euro/Kilometer 20,00.
Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, wird von der Erhebung einer Gebühr abgesehen.

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